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MEDIATION 

SELBSTVERSTÄNDNIS EINES MEDIATORS 

Das Verfahren der Mediation kann in allen Bereichen der Gesellschaft eingesetzt werden. Konflikte treten auf in der Familie, in der Arbeitswelt, im Schulbereich, im Gesundheitswesen, im Gemeinwesen, zwischen Generationen, im Bauwesen und vielem mehr. Jeder Bereich hat seine besonderen Spezifika, die auch in der Konfliktbearbeitung eine Rolle spielen.

WAS IST EINE MEDIATION?

Mediation ist ein Verfahren zur außer-gerichtlichen, konstruktiven Bearbeitung von Konflikten. Ein erfolgreiche Mediation ist:

  • vertraulich

  • strukturiert

  • freiwillig

  • ergebnisoffen

  •  allparteilich

  • unabhängig

  • qualifiziert

  • professionell

  • eigenverantwortlich

WANN IST EINE MEDIATION SINNVOLL?

Mediation ist ein sinnvolles Verfahren zur Lösung eines Konfliktes, wenn möglichst viele der nachfolgenden Kriterien erfüllt sind.

 

  • Diskussionen oder Verhandlungen sind festgefahren

  • Beide Seiten haben das Bewusstsein, dass ein Konflikt vorliegt

  • Es wird eine Einigung gesucht, bei der keine der Konfliktparteien das Gesicht verlieren soll

  • Bei der Lösung geht es weniger darum, Recht zu bekommen, sondern vielmehr darum, eine faire Lösung zu finden

  • Die Parteien kennen sich bzw. stehen anderweitig in Beziehung zueinander

  • Die Parteien wollen, müssen oder werden auch in der Zukunft in Kontakt oder Beziehung bleiben

  • Ein teurer und langwieriger Rechtsstreit soll vermieden werden

  • Neben sachlichen Themen sind auch persönliche Themen Ursache des Konfliktes

  • Beide Parteien haben eine hohe Motivation, die Lösung des Konfliktes eigenverantwortlich zu erreichen

  • Es liegen keine sehr großen Machtunterschiede zwischen den Parteien vor

DIE 5 PHASEN JEDER MEDIATION

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DIE 5 PHASEN JEDER MEDIATION

Jeder Mediationsprozess folgt in fünf Phasen einem ganz bestimmten Verlauf. 

Das Herzstück einer Mediation ist Phase 3. 

Hier wird der Unterschied zu einer Schlichtung besonders deutlich.

 

 PHASE 1

Eröffnung Aufklärung der Medianden über den Ablauf der Mediation durch den Mediator und gemeinsame Verhandlung über Verhaltens-regeln, danach Abschluss Mediations-vereinbarung. Unverzichtbare Regeln sind:

  • Gegenseitig ausreden lassen

  • Keine Beleidigungen

Weitere Regeln können sein:

  • aufmerksames Zuhören -

  • Notizen erlauben -

  • Interventionsrecht des Mediators          

Wenn alle Beteiligten mit den vereinbarten Regeln und dem geplanten Ablauf der Mediation einverstanden sind, kann der Mediationsvertrag unterzeichnet werden.

 PHASE 2

  • Ein sichtweisen Sammlung der Themen zum Konfliktfall von beiden Medianden, vom Mediator für beide apatteien optisch dargestellt. 

  • Die Medianden tragen ihre Standpunkte nacheinander vor und haben so viel Zeit, wie erforderlich ist, alles auszusprechen.

  • Der Mediator achtet auf etwa gleiche Redezeitanteile. Er spiegelt, fasst zusammen, formuliert um und hinterfragt. Er stellt Verständnisfragen und versucht sicherzustellen, dass alle Themen benannt werden. Die Kommunikation zwischen den Medianden läuft über den Mediator.

​PHASE 3

Hintergründe “Was ist der Konflikt hinter dem Konflikt? Was sind die Interessen und Bedürfnisse der Medianden?”

Jetzt geht die Sichtweise auf das, was sich unter der Oberfläche (Eisberg) befindet.

Motive, Bedürfnisse und Gefühle werden herausgefunden, Interessen und Wünsche herausgearbeitet. Der Mediator fragt nach, klärt erneut und stellt schrittweise die direkte Kommunikation zwischen den Medianden her. Kommt das Gespräch ins Stocken, kann der Mediator mit den Medianden Einzelgespräche führen. Voraussetzung dafür ist, beide Medianden sind damit einverstanden.

 

 PHASE 4

Lösungen Erarbeitung von Lösungsoptionen durch die Medianden. Der Grundstein dafür wird schon in Phase 3 gelegt. Gemeinsam suchen die Medianden nach Lösungen.

Einem Brainstorming ähnlich werden zunächst Optionen/Vorschläge gesammelt und diskutiert. Erst im nächsten Schritt wird bewertet, welche Lösungsvorschläge einigungs- und realisierungs-fähig sind. Ein Konsens wird angestrebt.

 

PHASE 5

Einigung und Abschlussvereinbarung, gegebenenfalls von Anwälten überprüft oder formuliert. Das Ergebnis wird am Ende einer Mediation konkret schriftlich festgehalten. Die Konfliktparteien entscheiden selbst über den Inhalt, er wird allen einmal vorgelesen und im Anschluss von allen Beteiligten, auch dem Mediator, unterzeichnet.

 

Wird ein Rechtsanwalt hinzugezogen, prüft oder formuliert er den Text der Übereinkunft für die Medianden.

ODER WOLLEN SIE DAS HANDWERK EINES MEDIATORS ERLERNEN?

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